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Warum steht auf meiner CBD-Öl-Packung «zur Einnahme nicht geeignet»?
12.Januar 2021 | Manuela
Ich habe mir ein Grünkraft CBD-Öl gegönnt und jetzt steht da auf der Packung drauf, ich soll das nicht einnehmen? Ein Druckfehler? Keineswegs.
CBD gibt es schon lange, CBD-Produkte wie Öle aber noch nicht. Dementsprechend schwierig ist die Navigation in einer Gesetzgebung, die einer neuen Branche und ihren Entwicklungen noch nicht gewachsen ist. Kommt, machen wir doch ein paar Schritte im Irrgarten der da heisst, «aktuelle Gesetzeslage CBD».
CBD – Ein Nebenprodukt einer Gesetzesänderung
Fangen wir doch mal von vorne an. Reisen wir ins Jahr 2011. Erinnert ihr euch? Adele feiert mit «Rolling in the Deep» einen Welthit, Japan wird von einem Tsunami überrollt, der Gotthard wird um ein Loch reicher, Alain Berset wird zum Bundesrat gewählt und der letzte Teil der Harry Potter Serie dominiert die Kinos. Die Schweiz trifft in diesem Jahr einen richtungsweisenden Entscheid für die Cannabis Produktion. Damit fällt unerwarteterweise der Startschuss für eine neue Branche in der Schweiz, aber auch in ganz Europa.
Bisher mussten Cannabis anpflanzende Bauern und Bäuerinnen immer wieder darlegen, dass sie eine Nutzpflanze und nicht ein Betäubungsmittel züchten. Da es sich bei Cannabis um eine natürlich wachsende Pflanze und kein synthetisches Produkt handelt, wurde die Einhaltung des THC-Maximalwertes ein juristisches Ungetüm für viele Produzierenden. Mit der Anhebung des THC-Maximalwertes von 0.3 % auf 1 % sollte ab 2011 der Messunsicherheit und der biologischen Variabilität in der Nutzhanfproduktion besser Rechnung getragen werden. Was bei dieser Gesetzesanpassung damals nicht absehbar war, war die Entwicklung einer völlig neuen Branche.
CBD eroberte ein paar Jahre später den Markt und Cannabis mit einem geringen THC-Gehalt wurde als Tabakersatzprodukt in den Verkauf gebracht. 2011, die Initialzündung für den gesamteuropäischen CBD Markt.
CBD kaufen und verkaufen – Sprengt das den gesetzlichen Rahmen?
Packen wir unsere sieben Sachen und reisen wir wieder ins 2021. Die CBD-Branche ist gewachsen, hat sich verändert und bringt immer wieder neue Produkte hervor. Wie sinnvoll CBD-Toilettenpapier, CBD-Kaffee oder CBD-Zahnstocher sind, sei mal dahingestellt. Sicher ist, die CBD-Branche ist jung und in ihrer Dynamik kaum zu überbieten. Schon lange sind Öle in verschiedensten Formen die dominierenden Produkte im CBD-Einzelhandel. In der Hexenküche darf gebraut und getüftelt werden. Wer aber ein Produkt verkaufen möchte, muss sich auch der Frage der Verkehrsfähigkeit eines solches stellen.
Ist CBD der heimatlose Verkaufsschlager?
Das Velo kann parkiert bleiben, bei dieser «Verkehrsfähigkeit» geht es um den Handelsverkehr und nicht um Vierradantrieb. Soll ein Produkt in den Verkauf, muss die Frage gestellt werden, welcher genauen Gesetzgebung es unterstellt ist. Und hier finden wir die Krux der ganzen Geschichte: Was ist denn CBD eigentlich? Gebrauchsgegenstand? Chemikalie? Lebensmittel? Arznei? CBD lässt sich in der heutigen Gesetzgebung vielerorts verorten, ist aber trotzdem nirgends ganz zu Hause.
Wie die Cannabispflanze selbst ist CBD nicht nur etwas, sondern vieles. Eine einheitliche Kategorisierung wird der Produktpalette, die hier entsteht, einfach nicht gerecht und so findet sich CBD zwischen Stuhl und Bank, was die gesetzliche Einordnung betrifft.
CBD kann eine Arznei sein. Die wissenschaftliche Grundlage für Heilsversprechen fehlt jedoch noch. Das heisst aber nicht, dass CBD nicht von geschultem Personal in Apotheken oder Arztpraxen verschrieben werden kann. Die Wissenschaft hat die Thematik Cannabis lange vernachlässigt, nichtsdestotrotz wächst das Interesse seitens der Pharmazie stetig.
CBD kann ein Lebensmittel sein, dessen Zulassung scheitert aber immer wieder an der Novel Food Regelung und dem THC-Gehalt.
CBD fühlt sich vielerorts Zuhause
CBD ist nicht heimatlos. CBD ist ein Libero und kann sich vielerorts zu Hause fühlen. CBD kann alles sein, von Arznei über Gebrauchsgegenstand bis hin zur Chemikalie. Beim Versuch, all diesen möglichen Heimaten gerecht zu werden, niemanden vor den Kopf zu stossen und vor allem, innerhalb der gesetzlichen Vorgaben zu agieren, landen wir irgendwo in Absurdistan:
Du kaufst ein CBD-Öl, das allgemein bekannt, eingenommen werden soll und wir schreiben auf die Verpackung, dass es zur Einnahme nicht empfohlen wird. Schliesslich handelt es sich hierbei um eine, halte dich fest: Chemikalie.
Dreht sich dir schon alles im Kopf? Uns auch. Die Navigation einer vergleichsweise jungen Branche und ehrlich gesagt lückenhaften Gesetzgebung ist nicht einfach, vor allem, wenn diese im Gegensatz zu den Marktbedürfnissen steht. So kommt es, dass wir dir von einer Einnahme unserer CBD-Öle abraten und dir gleichzeitig von Erfahrungen berichten, die Leute gemacht haben, die unser CBD-Öl eingenommen haben. Allem voran versuchen wir, den Gesetzgebungen gerecht zu werden und dir sichere und zukunftsfähige CBD-Produkte anzubieten.
Wie geht es weiter in der Gesetzgebung für CBD?
Die Moral von der Geschichte? Eine gute Lösung gibt’s (noch) nicht. Das Bedürfnis nach der natürlichen Heilpflanze Cannabis ist gross und die CBD-Branche schnell gewachsen. Sie stellt die Gesetzgebung vor Herausforderungen, die man sich beim ersten Richtungsentscheid 2011 noch nicht vorstellen konnte. Es gilt, gemeinsam zu wachsen und zu verbessern, was es zu verbessern gibt. Wir von Grünkraft arbeiten an Lösungen, um die Gratwanderung zwischen Gesetzesartikeldschungel und Kundenbedürfnissen zu meistern. Cannabis soll ein Thema in der Gesellschaft und der Politik bleiben, denn nur so können wir in der Gesetzgebung den geeigneten Platz finden und mit unseren Kundinnen und Kunden endlich in die direkte Rede treten.