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Aktuelles

Wird in Deutschland Cannabis legal?

16.Dezember 2021 | Lukas

Eine Verkehrsampel steht auf grün mit dem Licht verdeckt durch ein Cannabisblatt

Die Schlagzeilen der letzten Wochen lassen das Cannabisherz höherschlagen. Wenn man den deutschen Medien glauben will, steht die Legalisierung von Cannabis in der Bundesrepublik vor der Tür. Der vorgelegte Koalitionsvertrag der neuen deutschen Regierung kündet einen Paradigmenwechsel an. Klingt alles nach einer rosigen Zukunft, doch aus juristischer Sicht stehen noch nicht alle Ampeln auf grün.

Die Ausganslage

Kaum ein europäisches Land geht so strikt gegen Cannabis, inklusive Nutzhanf vor, wie Deutschland. Deutsche Gerichte und Staatsanwaltschaften waren in den letzten Jahren zu keinen Kompromissen bereit.

Zwei Mitarbeiter der Grünkraft AG im Gespräch mit Kunden

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Cannabis zu Genusszwecken ist in Deutschland verboten, sofern es sich nicht um Nutzhanf handelt oder einen THC-Wert von 0.2 % nicht übersteigt. Im entsprechenden Ausnahmetatbestand des BtMG ist festgehalten, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen sein muss. Unter welchen Umständen ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist, bleibt offen. Eine heikle Situation, wenn man bedenkt, dass Strafsanktionen an eine unscharf formulierte Rechtsnorm gekoppelt sind.  

Bei der Abgabe von CBD-Produkten an Verbraucher:innen hat sich mit dem EuGH Urteil vom 19. November 2020 und dem darauffolgenden BGH-Urteil zur «Hanf Bar» grundlegendes geändert. Der BGH entschied im März 2021, dass eine Abgabe an Endkonsument:innen nicht kategorisch ausgeschlossen ist. Insofern ein «revolutionäres» Urteil. Viele Fragen wurden jedoch nicht geklärt, insbesondere die Frage nach dem gewerblichen Umgang mit Nutzhanfprodukten ist offengeblieben. Für die Cannabisbranche bleibt der Handel ein juristisches Minenfeld.

Der Koalitionsvertrag

Soweit der Status Quo in Deutschland. Nun kam es zum Regierungswechsel und die Ampelkoalition zwischen der SPD, dem Bündnis 90/Die Grünen und der FDP hat ihr Amt angetreten. Der vorgelegte Koalitionsvertrag kündet einen Sinneswandel an:

«Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet. Das Gesetz evaluieren wir nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen.»

Koalitionsvertrag zwischen der SPD, dem Bündnis 90/Die Grünen und der FDP. 2021. S. 88.

Der Koalitionsvertrag, so vielversprechend wie er klingt, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr als eine Absichtserklärung. Diese Absichten müssen in Gesetze umgewandelt werden. Das kann Jahre dauern und ist aus juristischer Sicht nicht ganz einfach.

Die politische Triebfeder für die tatsächliche Umsetzung könnten die erwarteten Staatseinnahmen sein. Eine aktuelle Studie des deutschen Wirtschaftswissenschaftlers Prof. Dr. Justus Haucap der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf rechnet mit einem Zuschuss von 4.7 Milliarden Euro für den deutschen Staatshaushalt jährlich. Die Berechnung leitet sich aus den zusätzlichen Steuereinnahmen und Sozialbeiträgen, sowie den Einsparungen in der Strafverfolgung und Justiz ab. Ausserdem rechnet die Studie mit 27'000 neuen Arbeitsplätzen, die eine Cannabislegalisierung mit sich bringen könnte. Ein lukratives Paket, das sich auch politisch gut verkaufen lässt. So weit so gut. Was bleibt ist eine juristische Knacknuss.

Juristische Stolpersteine

Die Ampelkoalition will eine kontrollierte Abgabe an Erwachsene zu Genusszwecken möglich machen. Auf eine staatlich regulierte Qualitätssicherung und einen Milliardenzuschuss für die Staatskasse sollen nicht länger verzichtet werden. Die Ansage steht, die Umsetzung ist noch nicht konkretisiert.

Für eine Legalisierung müssen einige internationale Verpflichtungen berücksichtig werden. Eine Cannabislegalisierung zu Genusszwecken wird durch die «Single Convention on Narcotic Drugs» der UNO von 1961 und 1971 strikt ausgeschlossen.

Wie dem «Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes (CannKG)» des Bündnis 90/Die Grünen von 2015 zu entnehmen ist, wäre eine Legalisierung erst nach der Kündigung dieser Staatsverträge, und das erst nach einer erheblichen Wartefrist, möglich. Eine politische Mehrheit für ein solches Vorhaben zu gewinnen ist und bleibt, Ampel hin oder her, schwierig.

Wie kann es denn sein, dass Länder wie Spanien oder die USA legal Kiffer beherbergen? Der kleine, aber feine Unterschied liegt wohl in der staatlichen Marktregulierung. Eine Abgabe von Cannabis in Coffeeshops, wie in Holland oder wie den Socialclubs in Spanien, sind alternative Regulationsmodelle, denen kein kontrollierter Markt zugrunde liegt. Das scheint toleriert zu werden. Im Fall von Uruguay aber schreitet das «International Narcotics Control Board (INCB)» der UN ein. Im Gegensatz zu Holland und Spanien vergibt Uruguay Lizenzen für eine Cannabisproduktion, überschreitet so also die Grenze zum staatlich regulierten Markt. Eine Legalisierung wie es im US-Bundesstaat Colorado beispielsweise der Fall ist, lässt sich indes am besten mit der Sonderstellung der USA in der Weltpolitik erklären.

Es scheint staatspolitischen Spielraum zu geben, den immer mehr Staaten ausloten. Deutschland wird wohl auch einen Weg finden, sich mit der UN-Convention zu arrangieren. Angesichts dessen stellt sich dann aber die Frage, wie zeitgemäss ein 60-jähriger Staatsvertrag für eine fortschrittliche Drogenpolitik noch ist.

Ausblick

Der ausdrückliche politische Wille eine Legalisierung von Cannabis anzustreben, wie der aktuelle Koalitionsvertrag ihn Kund tut, ist ein wichtiges Zeichen. Das Bekenntnis zu einer Abgabe an Erwachsene zu Genusszwecken ist ein historischer Schritt in Richtung Cannabislegalisierung. Nichtsdestotrotz bleiben bei der Umsetzung Fragen offen. Die Kündigung von Staatsverträgen ist fraglich und der zeitliche Rahmen schwer einzuschätzen. Es bleibt (vorerst) ein wohlwollendes Bekenntnis der drei Regierungsparteien.

Die Cannabisbranche muss sich im besten Fall noch etwas gedulden. Grundsätzlich sind aber heute schon klare Regulatoren wünschenswert. Insbesondere ein klares Bekenntnis zu Nutzhanf mit einem THC-Gehalt unter 0.2 % scheinen nicht mehr so unrealistisch wie noch Mitte dieses Jahres.

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